Eine Angehörigenmappe...

gibt es jetzt auch in den Bezirkskliniken in Oberfranken. Sie werden dort an Angehörige psychisch kranker Menschen ausgegeben. Erhalten Sie kein Exemplar, bitte fragen Sie danach. Oder Sie laden die Mappe hier herunter:

>> Angehörigenmappe zum Download (pdf, 3 MB)

Zugrunde liegt diese wichtige gemeinsame Vereinbarung zwischen den Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken und dem Vereinen Angehöriger Psychisch Kranker in Oberfranken:

Präambel
Angehörige (Eltern, Geschwister, Ehepartner, weitere Verwandte) und/oder Lebenspartner von Patienten sind aufgrund der gemeinsamen Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft in der Regel bereit und einstandswillig Hilfebedarfe zu decken, die über die Hilfs- und Therapieangebote der Klinik hinausgehen. Ziele dieser gemeinsamen Vereinbarung sind daher die inhaltliche Definition und die prozedurale, konkrete Gestaltung der Beziehung zwischen den Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken und den Angehörigen der Patienten, die dort behandelt werden. Das Ziel ist eine dem Patienten zu Gute kommende Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dieser Vereinbarung liegt die Erfahrung zugrunde, dass gut informierte und regelhaft eingebundene Angehörige oder andere sich um den Patienten kümmernde Personen hilfreiche Partner der Patienten und der professionell Behandelnden sein können.

Leitlinien

1. Die fördemde Einbindung von Angehörigen in die therapeutischen Prozesse ist Bestandteil des Qualitätsstandards der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken. Sie soll ständig verbessert werden.

2. Die Einbindung der Angehörigen ist verbindlicher Bestandteil von Klinik-, Einrichtungs- und/oder Stationskonzepten.

3. Die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber konkret genannten Angehörigen und anderen benannten Vertrauenspersonen sollte so früh wie möglich mit dem Patienten geklärt werden.

4. Lehnt ein Patient die Schweigepflichtentbindung ab, so wird dies dem Angehörigen auf Anfrage  mitgeteilt werden und später zusammen mit dem Patienten nochmals - gegebenenfalls auch mehrfach - thematisiert werden.

5. Die Schweigepflichtentbindung kann auch Teilaspekte umfassen. Diese können im Einzelnen Informationen über Aufnahme, Verlegung bzw. Entlassung, über die Erkrankung und den Zustand des Patienten und auch ein gemeinsamer Austausch über Behandlungs- und Zielplanung sein.

6. Zu Beginn der Behandlung werden die Angehörigen darüber informiert, welcher Arzt/Psychologe im Normalfall Ansprechpartner ist. Zeitnah zu Aufnahme und Entlassung wird ein Gespräch mit dem Patienten und den benannten Angehörigen stattfinden.

7. lm gemeinsamen Gespräch werden geklärt: geplante bzw. getroffene Maßnahmen, Entlassungs- und Verlegungsmodalitäten, initiierte Anbindung an ambulant-komplementäre Strukturen, nachstationäre Wohn- und Arbeitssituation.

8. Lebt der Patient in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen, werden diese in der Entlassungsvorbereitung eingebunden.

9. Fremdanamnestische Angaben durch Angehörige werden in der Krankengeschichte und im Arztbrief gesondert gekennzeichnet. Es soll darauf geachtet werden, dass diese Angaben nur im Interesse der Angehörigen und des Patienten verwendet werden.

10. Die Klinik hält regelmäßige Informationsangebote für Angehörige vor.

11. Die Klinik gibt dem Angehörigenverein Gelegenheit, in den Räumen der Klinik über seine Angebote zu informieren.

12. Von dieser Vereinbarung werden die Mitarbeiter der Kliniken und die Vereine der Angehörigen in Kenntnis gesetzt.

 

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